Art. 7 · Gestaltungsplangebiet „Waldpark
BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 11 · Original-PDF
Die Gestaltungsplanpflicht «Hagmannstrasse» bezweckt den Bau einer durchgrünten, landschaftlich gut eingepassten und qualitätsvollen Über bauung mit einer ansprechenden Dichte und Struktur. Gestaltungsplangebiet „Hagmannstrasse“
2Für das Gestaltungsplangebiet gelten folgende Zielvorgaben:
–Schaffung einer Überbauung mit hoher Qualität und lagegerech ter Dichte; erreichen einer Mindestdichte von 100 Einwohner/ha,
–behutsame Einpassung von Gebäuden, Anlagen und Aussen räumen in die landschaftliche und ortsbauliche Situation,
–Sicherstellen der Erschliessung, Berücksichtigung und Einbin dung der Bahnhaltestelle Küngoldingen,
–rationelle und flächensparende Anordnung der Erschliessungsund Parkierungsanlagen,
–hochwertige und ökologisch wertvolle Gestaltung der umgeben den Freiräume, angemessener Umgang mit dem Siedlungsrand.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.