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Art. 68 · Abgabesatz bei Einzonungen
BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 44 · Original-PDF
1Bei der Einzonung von Land in eine Bauzone und gleichgestellten Umzonungen ist eine Mehrwertabgabe von 30 % zu leisten. Abgabesatz bei Einzonungen 41 9. Schluss- und Übergangsbestimmungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.