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Art. 66 · Zuständigkeit
BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 44 · Original-PDF
1Der Gemeinderat kann Kommissionen mit beratender Funktion bestel len. Er kann für die Prüfung von Gesuchen und Vollzugskontrollen ex terne Fachleute sowie regionale Stellen beiziehen. Zuständigkeit
2Der Gemeinderat kann die Entscheidfällung über Gesuche an die Ab teilung Bauen Planen Umwelt übertragen. Er regelt die Einzelheiten in einem Reglement.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.