Art. 6 · Gestaltungsplangebiet „Hagmannstrasse
BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 10 · Original-PDF
Gestaltungsplangebiet i Die Gestaltungsplanpflicht «Oberfeld» bezweckt die Sicherstellung ei- „Oberfeid“ zweckmässigen Erschliessung sowie einer qualitativ hochwertigen Überbauung mit einer ansprechenden Dichte und Struktur nach einem Gesamtkonzept.
2Für das Gestaltungsplangebiet gelten folgende Zielvorgaben:
–Sicherstellen der Erschliessung und Anbindung des Areals an das bestehende Strassennetz,
–gute städtebauliche Gesamtlösung zur Schaffung einer Über bauung mit hoher Qualität und lagegerechter Dichte; Erreichen einer Mindestdichte von 100 Einwohner/ha,
–Aufzeigen einer auf die Rekultivierungsmassnahmen abgestimm ten Etappierung,
–hohe Durchlässigkeit, insbesondere Schaffung einer öffentlichen Nord-Süd-Verbindungsachse für den Langsamverkehr,
–rationelle und flächensparende Anordnung der Erschliessungsund Parkierungsanlagen; unterirdische Gemeinschaftsanlagen für die Parkierung,
–hochwertige und ökologisch wertvolle Gestaltung der umgeben den Freiräume,
–Energiekonzept, welches eine rationelle Energienutzung sicher stellt.
3Die Aufteilung in mehrere Teil-Gestaltungspläne ist zulässig, wenn mit dem ersten Gestaltungplan ein Gesamtkonzept über das gesamte Ge biet erstellt wird und eine plausible Etappierung aufgezeigt werden kann. 7
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.