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Art. 6 · Gestaltungsplangebiet „Hagmannstrasse

BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 10 · Original-PDF

Gestaltungsplangebiet i Die Gestaltungsplanpflicht «Oberfeld» bezweckt die Sicherstellung ei- „Oberfeid“ zweckmässigen Erschliessung sowie einer qualitativ hochwertigen Überbauung mit einer ansprechenden Dichte und Struktur nach einem Gesamtkonzept.

2Für das Gestaltungsplangebiet gelten folgende Zielvorgaben:

–Sicherstellen der Erschliessung und Anbindung des Areals an das bestehende Strassennetz,

–gute städtebauliche Gesamtlösung zur Schaffung einer Über­ bauung mit hoher Qualität und lagegerechter Dichte; Erreichen einer Mindestdichte von 100 Einwohner/ha,

–Aufzeigen einer auf die Rekultivierungsmassnahmen abgestimm­ ten Etappierung,

–hohe Durchlässigkeit, insbesondere Schaffung einer öffentlichen Nord-Süd-Verbindungsachse für den Langsamverkehr,

–rationelle und flächensparende Anordnung der Erschliessungsund Parkierungsanlagen; unterirdische Gemeinschaftsanlagen für die Parkierung,

–hochwertige und ökologisch wertvolle Gestaltung der umgeben­ den Freiräume,

–Energiekonzept, welches eine rationelle Energienutzung sicher­ stellt.

3Die Aufteilung in mehrere Teil-Gestaltungspläne ist zulässig, wenn mit dem ersten Gestaltungplan ein Gesamtkonzept über das gesamte Ge­ biet erstellt wird und eine plausible Etappierung aufgezeigt werden kann. 7

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.