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Art. 58 · Parkplatzreglement
BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 40 · Original-PDF
Der Gemeinderat legt gestützt auf den Kommunalen Gesamtplan Verkehr im Parkplatzreglement fest: Parkplatz reglement
a.die Höhe und Verwendung der Ersatzabgaben für Pflichtparkfel der von Motorfahrzeugen,
b.die Vorschriften über das Parkieren auf öffentlichem Grund,
c.die Gebührenpflicht auf öffentlichem Grund,
d.Ausführungsbestimmungen zu Mobilitätskonzepten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.