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Art. 58 · Parkplatzreglement

BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 40 · Original-PDF

Der Gemeinderat legt gestützt auf den Kommunalen Gesamtplan Verkehr im Parkplatzreglement fest: Parkplatz reglement

a.die Höhe und Verwendung der Ersatzabgaben für Pflichtparkfel­ der von Motorfahrzeugen,

b.die Vorschriften über das Parkieren auf öffentlichem Grund,

c.die Gebührenpflicht auf öffentlichem Grund,

d.Ausführungsbestimmungen zu Mobilitätskonzepten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.