← BZO Oftringen · Inhaltsverzeichnis

Art. 57 · Mobilitätskonzept

BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 39 · Original-PDF

’ Eigentümer von Parkierungsanlagen mit mehr als 30 Parkfeldern für Motorfahrzeuge haben bei Inbetriebnahme, Nutzungserweiterung und Umnutzung mit dem Bau- oder Umnutzungsgesuch ein Mobilitätskon­ zept einzureichen und darin nachzuweisen, wie dessen dauernde Um­ setzung sichergestellt wird. Mobilitätskonzept

2Das Mobilitätskonzept zeigt auf, wie die Mobilität aller Nutzergruppen optimiert werden kann. Es enthält insbesondere:

–die Definition von Zielen (Entlastung des Strassennetzes von Mo­ torfahrzeugverkehr, Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel, Förderung des Fuss- und Veloverkehrs);

–die Massnahmen zur Erreichung dieser Ziele, wie Nutzung und Angebote im CarSharing, monetäre Parkraumbewirtschaftung, Anreize zur Förderung der Nutzung des öffentlichen Verkehrs sowie des Fuss- und Veloverkehrs (Mobilitätsbonus, Entschädi­ gungen, Beiträge usw.), zu treffende Informationsmassnahmen (z.B. Fahrplanangaben, Erreichbarkeit, Fahrgemeinschaften).

2Die Eigentümer von Parkierungsanlagen, die aufgrund eines Mobili­ tätskonzepts bewilligt wurden, haben eine dauernde Wirkungskontrolle durchzuführen und dem Gemeinderat darüber periodisch Bericht zu er­ statten. Zeigt diese, dass die angestrebten Ziele nicht erreicht werden, sind dem Gemeinderat zusätzliche Massnahmen zur nachträglichen Er­ reichung vorzuschlagen. Der Gemeinderat kann diese und andere ge­ eignete Massnahmen verfügen. Bleibt die Berichterstattung über die Wirkungskontrolle aus und ist die Nichterreichung der angestrebten Zie­ le offensichtlich, kann der Gemeinderat vorläufige Massnahmen bis hin zum Nutzungsverbot verfügen. * Der Gemeinderat regelt im Parkplatzreglement die Ausführungsbe­ stimmungen zum Mobilitätskonzept sowie über die Wirkungskontrolle und den Rhythmus der Berichterstattung. / Z ' 36

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.