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Art. 55 · Bewirtschaftung von privaten Parkierungsanlagen
BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 38 · Original-PDF
1Eigentümer von Parkierungsanlagen mit mehr als 16 öffentlich benutz baren privaten Parkfeldern (Kundenparkplätze) können bei Inbetrieb nahme, Nutzungserweiterung und Umnutzung im Baubewilligungsver fahren zur monetären Bewirtschaftung der Parkierungsanlage verpflich tet werden. Bewirtschaftung von privaten Parkierungs anlagen 35
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.