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Art. 55 · Bewirtschaftung von privaten Parkierungsanlagen

BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 38 · Original-PDF

1Eigentümer von Parkierungsanlagen mit mehr als 16 öffentlich benutz­ baren privaten Parkfeldern (Kundenparkplätze) können bei Inbetrieb­ nahme, Nutzungserweiterung und Umnutzung im Baubewilligungsver­ fahren zur monetären Bewirtschaftung der Parkierungsanlage verpflich­ tet werden. Bewirtschaftung von privaten Parkierungs­ anlagen 35

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.