Art. 5 · Gestaltungsplangebiet „Oberfeld
BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 9 · Original-PDF
Die Gestaltungsplanpflicht in der Kernzone bezweckt eine Bebauung nach einem Gesamtkonzept zur Entwicklung eines vielfältigen und le bendigen Ortszentrums unter Einbezug der Gemeinde. Gestaltungsplangebiet „Kernzone“ 6
2Für das Gestaltungsplangebiet gelten folgende Zielvorgaben:
–dem Gesamtkonzept entsprechende Überbauung,
–eine lagegerechte Dichte (Richtwert 120 E/ha),
–grosse Nutzungsvielfalt an den publikumsorientierten Lagen,
–ein Mindestwohnanteil von 70%,
–hohe Wohn-, Gestaltungs- und Aussenraumqualität,
–Bereiche mit kinder-, jugend- und altersgerechten, gemeinschaft lich nutzbaren Freiflächen,
–Aufwertung des Strassenraumes entlang der Basler-, Luzerner und Zürichstrasse,
–rückwärtige Erschliessungen mit gemeinsamen Tiefgaragen,
–auf angestrebte Nutzungsvielfalt abgestimmte Erdgeschossnut zungen mit Bezug zum Aussenraum,
–Bezug der öffentlichen Aussenräume und Langsamverkehrsbe ziehungen zur ÖV-Drehscheibe und der zukünftigen SBBHaltestelle.
3Die Aufteilung in mehrere Teil-Gestaltungspläne innerhalb der Kernzo ne ist zulässig, wenn damit eine sinnvolle Etappierung mit städtebaulich begründeten Einheiten entsteht und dem Gesamtkonzept der Zentrums entwicklung entsprochen wird.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.