Art. 41 · Ausnützungsziffer
BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 32 · Original-PDF
Schutzziel: als Laichgebiet geschützter Amphibien arten sowie als Lebensräume weiterer seltener Tie re und Pflanzen erhalten. Pflegemassnahmen: Verlandung der Wasserfläche durch periodische Pflegemassnahmen im Herbst verhindern. Nutzungseinschränkungen: kein Baden, Befahren, kein Einfangen und Aussetzen von Tieren. Schutzziel: Brut- und Nahrungsbiotop, Artenreich tum, vielfältiger Übergangsbereich Wald-Kulturland. Pflegemassnahmen und Nutzungseinschränkung: Waldrand stufig strukturiert mit Strauchschicht anle gen und periodisch pflegen; in der Regel vorgela gerten Krautsaum extensiv bewirtschaften (kein Mulchen, keine Siloballen lagern). Schutzziel: siedlungs- und landschaftsprägendes Naturelement, Artenreichtum, Kulturrelikt, Brut- und Nahrungsbiotop, Trittsteinelement. Pflegemassnahmen: Volumen erhalten; Pflege auf lange Lebensdauer; im Bedarfsfall sachgerechter Baumschnitt; natürliche Abgänge ersetzen. 29 5. Definitionen und innere Siedlungsentwicklung Nicht,-massig und stark störende Betriebe Als nicht störend getten in Wohnquartiere passende Kleinbetriebe mit geflflgem-Zubnngerveri^ehiv^ie-ketfle^rtìebliGh^^ gert-entfaite-nr-ais-sie aus dem Wohnen entstehen-. hefkömmlicher Handwerks-^ Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe-bJ©4- ben und auf-die-Oblichen-ArbeitsNettoladonfläoho Dio-Berechnung der Nettoladerrfläche richtet sich nach dem in der Räume in Dach-, Attika- und Untergeschossen werden bei der Ermitt lung der anrechenbaren Geschossfläche nicht angerechnet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.