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Art. 32 · Freihaltezone Hochwasser

BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 28 · Original-PDF

i Die Überlagerte Freihaltezone Hochwasser (FHZ) dient der Sicherstel­ lung des erforderlichen Raums ausserhalb der Bauzonen für den natürli­ chen Hochwasserabfluss bei grossen und seltenen Hochwasserereig­ nissen sowie für den Hochwasserrückhalt.

2Die zulässige Nutzung richtet sich unter Vorbehalt nachstehender Ein­ schränkungen nach der Grundnutzungszone. Von den in Absätzen 3, 4 und 5 genannten Ausnahmen abgesehen, sind Bauten und Anlagen so­ wie Terrainveränderungen verboten.

3Bauten und Anlagen sowie Terrainveränderungen für den ökologischen Ausgleich, Renaturierungsmassnahmen, Bauten für den Hochwasser­ schutz oder Ähnliches können bewilligt werden, wenn sie auf den Standort angewiesen sind und keine überwiegenden öffentlichen Inte­ ressen entgegenstehen. * Rechtmässig erstellte und bestimmungsgemäss nutzbare Bauten und Anlagen dürfen im Rahmen des Besitzstandsschutzes erneuert, teilwei­ se geändert, massvoll erweitert oder wiederaufgebaut werden, sofern sie dem Hochwasserschutz genügend Rechnung tragen und den natür­ lichen Abfluss nicht beeinträchtigen.

5Der Neubau von Bauten und Anlagen ist in der Freihaltezone Hoch­ wasser ausnahmsweise zulässig, wenn:

–erforderliche Hochwasserschutzmassnahmen umgesetzt und von der Gemeinde oder den Landeigentümern finanziert werden kön­ nen,

–keine anderen Standortmöglichkeiten bestehen oder geschaffen werden können,

–der Hochwasserabfluss und die Höhe des Wasserstands nicht nachteilig beeinflusst werden,

–die Hochwasserrückhaltung nicht beeinträchtigt wird und

–keine nachteiligen Auswirkungen auf Ober- und ünterlieger zu erwarten sind. ® In der Regel sind die erforderlichen Hochwasserschutzmassnahmen nach den Absätzen 4 und 5 auf die Schutzziele der kantonalen Schutzzielmatrix der Gefahrenkarte Hochwasser auszurichten. Sind Menschen oder hohe Sachwerte betroffen, ist das Schutzziel im Einzelfall zu be­ stimmen und gegebenenfalls zu erhöhen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.