Art. 30 · Gewässerraum und Gewässerraumzone
BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 26 · Original-PDF
Als Gewässerraum beziehungsweise Gewässerraumzone wird das Gewässer mit seinen Uferstreifen bezeichnet. Die Gewässerraumzone GR ist der Grundnutzungszone überlagert.
2Innerhalb der Gewässerraumzone richtet sich die Zulässigkeit von Bauten, Anlagen und Nutzungen nach den Bestimmungen des Bundes rechts, insbesondere nach Art. 41c GSchV. Die Ufervegetation ist ge schützt. Innerhalb des Gewässerraums sind ausschliesslich einheimi sche, standortgerechte Pflanzen zulässig.
3Im Bereich der Wigger und des Dorfbachs auf dem Abschnitt vom Franke-Areal bis zur Einmündung des Wolfbachs in den Dorfbach gilt die Gewässerraumzone gemäss dem Bauzonen- und Kulturlandplan. * Bei Fliessgewässern innerhalb Bauzonen mit einer Gerinnesohle von weniger als 2 m Breite oder bei eingedolten Bächen ist die Gewässer raumzone den Bauzonen überlagert. Die Breite des Uferstreifens beträgt 6 m und wird ab dem Rand der Gerinnesohle beziehungsweise ab In nenkante der Bachleitung gemessen. 23
5Bei Fliessgewässern ausserhalb Bauzonen mit einer Gerinnesohle von zwischen 0.5 bis 2 m Breite beträgt der Gewässerraum 11 m. Bei allen Bächen mit einer Gerinnesohle von weniger als 2 m Breite sowie bei eingedolten Bächen beträgt der Mindestabstand für Bauten und Anlagen 6 m und wird ab dem Rand der Gerinnesohle beziehungsweise ab In nenkante der Bachleitung gemessen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.