Art. 3 · Planungsgrundsätze
BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 8 · Original-PDF
1Die BNO dient der Verwirklichung der Planungsgrundsätze hinsichtlich der angestrebten räumlichen Ordnung und Abstimmung. Das behörden verbindliche Entwicklungskonzept sowie die nachfolgenden Planungs grundsätze bilden zudem den Beurteilungsmassstab für raumwirksame Tätigkeiten. Planungsgrundsätze
2Der Siedlungsentwicklung und -Umstrukturierung ist in den nachgeord neten Planungs- und Bewilligungsverfahren besondere Rechnung zu tragen hinsichtlich:
–der qualitätsvollen Quartierstrukturen, namentlich im Zentrum und den Entwicklungsgebieten
–der Aufwertung von Aussenräumen
–der Abstimmung unterschiedlicher Nutzungen in Mischzonen
–der ökologisch wertvollen und klimaangepassten Siedlungs entwicklung.
3Die Gemeinde Oftringen legt Wert auf eine hochwertige Siedlungs- und Wohnqualität. Die Baukultur hat einen hohen Stellenwert. Überbauun gen sind sorgfältig zu gestalten und zu strukturieren. 5 * Die Strassenräume sind attraktiv, bedürfnisgerecht und vielfältig nutz bar zu gestalten.
5Die Landschaft ist in ihrer Eigenheit zu erhalten und aufzuwerten. Die Naherholungsräume sowie deren umweltschonende Erreichbarkeit sind zu fördern. ® Eine ausreichende Verkehrsqualität und die Verkehrssicherheit sind zu schaffen und zu erhalten. Der Ausbau des öffentlichen Verkehrs sowie die Rad- und Fusswegverbindungen sind zu fördern. Verdichtetes Bauen an Standorten mit gutem öffentlichem Verkehrsan schluss ist zu fördern. ® Auch für Bauten in der Arbeitszone gilt der Grundsatz der Innenent wicklung und das Ziel einer hohen Arbeitsplatzintensität. 3. Gestaltungspläne
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.