← BZO Oftringen · Inhaltsverzeichnis

Art. 28 · Uferschutzzone US

BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 25 · Original-PDF

Pflegemassnahmen, Nutzungseinschränkungen Langfristiger Verzicht auf forstliche Nutzung. Erhalt seltener und gefährdeter Arten, Wald­ gesellschaften sowie wertvoller Strukturen. Felsen / Blockschutthalden periodisch freiholzen. Ruderalfläche mit Weiher: Erhalt Lebensraum für viele, auch gefährdete Pflanzen- und Amphibienarten. Periodisches Abschürfen der Bodenfläche zur Förderung von Pionierarten. Weiher und Ufer, Streu­ fläche, Bachaue mit Waldrandzone und Steil­ bord: Erhalt seltener und gefährdeter Arten, insbe­ sondere Amphibien, Lebensräume und Strukturen. Dem vernässten Standort angepasste Pflege und Bewirtschaftung. 22

1Gegenüber der Bauzone umfasst die Uferschutzzone US entlang des Dorfbachs, der Wigger und wo vorhanden beim Pritschenwuhrbach die gesamte Gewässerparzelle. Entlang aller übrigen Gewässerabschnitte einen Bereich von je 3.00 m ab Gewässergrenze (mittlerer Sommerwas­ serstand). Im Kulturland umfasst die Uferschutzzone entlang von Tych und Pritschenwuhrbach wo vorhanden die Gewässerparzelle oder einen Bereich von je 3.00 m ab Gewässergrenze.

2Innerhalb der Uferschutzzone richtet sich die Zulässigkeit von Bauten, Anlagen und Nutzungen nach den Bestimmungen der Gewässerraum­ zone § 30. 4.4 Überlagerte Schutzzonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.