Art. 17 · Wohn- und Gewerbezonen WG3 und WG4
BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 17 · Original-PDF
Wohn- und Gewerbezonen i Die Wohn- und Gewerbezonen WG3 und WG4 sind für MehrfamilienWG3 und WG4 häuser, mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, Bauten mit gemischter Nutzung Gewerbe/Dienstleistungen/Wohnen sowie landwirtschaftliche Bauten bestimmt. Nicht zulässig sind Betriebe, die gewichtige ideelle Immissionen verursachen (z.B. Sexshops, Bordelle, Massagesalons usw.). Verkaufsnutzungen sind wie folgt zulässig:
–in allen Wohn- und Gewerbezonen: bis 500 m^ Nottoladenfläc-he,
–nördlich der Nationalstrasse AI und nur enteng und mit An schluss an die K 104: bis 3'000 m^ Neffiäe^^^ie pro räumlichverkehrliche Einheit, welche über einen bestehenden An schluss (rückwertige MIV-Erschliessung) an das übergeordnete Strassennetz erschlossen wird,
–südlich der Nationalstrasse A1 und nur entlang und mit An schluss an die K Verkaufsnutzungen für den Autohandel bis 3'000 m^ NiitóìadeAfJaGbe pro räumlich-verkehrliche Einheit, wo bei Aussenverkaufsflächen nicht zulässig sind, sondern unter Si cherstellung einer guten Gesamtwirkung ins Gebäude integriert werden müssen. Der Gemeinderat kann spezifische, auf die Situation bezogene Auflagen erlassen.
2Verkehrsanlagen sowie Abstellflächen für Fahrzeuge und Material im Freien sind auf das erforderliche Minimum zu beschränken.
3Für die erste Bautiefe entlang der K 104 (ca. 30 m) sind Gebäudeorien tierung und -gestaltung sowie Anlagen und Freiräume nachweislich in Bezug zum Strassenraum der K 104 zu setzen. Haupteingänge und die Hauptfassaden sind attraktiv auszugestalten, so dass monotone Fluch ten vermieden werden. Anlagen und Gestaltungselemente mit Barriere wirkung gegenüber dem Strassenraum sind zu verhindern. In den Erd geschossen sind Wohnnutzungen nur auf der strassenabgewandten Seite zulässig. Für die nördlich der Nationalstrasse AI gelegenen und an die Kan tonsstrasse K 104 angrenzenden Wohn- und Gewerbezonen WG3 und WG4 gilt im Bereich einer Bautiefe von ca. 30 m ein Mindestwohnanteil von 30 %. 14
5Für die erste Bautiefe entlang folgender Strassenabschnitte haben die Erdgeschosse eine Geschosshöhe von mind. 4 m aufzuweisen;
–Knoten Kreuzstrasse / Neuquartier via Kreuz- und Oberfeldstras se zum Knoten Oberfeld- / Zürichstrasse,
–Zürichstrasse: Kreisel Parkstrasse bis Knoten Oberfeld- / Zürich strasse. ® Im Abbaugebiet «Oberfeld» sind Rekultivierungsarbeiten und Auffül lungen zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.