← BZO Kölliken · Inhaltsverzeichnis
Art. 25 · Wässermatten
BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 12 · Original-PDF
Die Wässermatten sind als Dauerwiesen ökologisch zu bewirtschaften. Vorhandene Wasserläufe sind zu erhalten. Der Unterhalt der Einrichtungen und die Nutzung der Wässermatten werden zwischen dem Gemeinderat und dem Grundeigentümer vereinbart. F. SCHUTZOBJEKTE
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.