Art. 7 · Wohnzonen WH, W 2A, W 2B und W 3
BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarburg · S. 8 · Original-PDF
1Die Wohnzonen WH, W 2A, W 2B und W 3 dienen vorwiegend dem Wohnen. Nicht störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sind zugelassen. Verboten sind Betriebe des Sexgewerbes wie Massagesalons, Erotikmärkte und dgl.
2In der Wohnzone W3 ist der Neubau von freistehenden Ein- und Zweifamilienhäusern nur zulässig, wenn Restflächen oder Baulücken nicht auf andere Weise bebaut werden können.
3Die Gestaltungsplanpflicht in der Wohnzone W 3 Kloosmatt Nord bezweckt eine gesamthaft geplante Neuordnung der Bebauung mit einer koordinierten Parkierung und Erschliessung ab dem Fischerweg, einer Öffnung der Grünräume zur Aare hin und einer konzeptionellen Lösung des Lärmschutzes gegenüber der Oltnerstrasse.
4Die Gestaltungsplanpflicht in der Wohnzone W 2B Tulpenweg West bezweckt die Abstimmung der Bebauung mit der bestehenden Struktur unter einer angemessenen Erhöhung der Dichte und einer qualitativen Aufwertung der Aussenräume, insbesondere auch im Bezug zum Aareraum. Mittels Bebauungskonzept als Grundlage für einen Gestaltungsplan ist aufzuzeigen, wie die gemäss Richtplan geforderte Dichte von 60 - 90 E/ha erreicht werden kann. Zu berücksichtigen sind die Lärmemissionen durch das angrenzende Gewerbe.
5Für die Wohnzone W 3 zwischen Oltner- und Dürrbergerstrasse kann der Gemeinderat für Teilbereiche Gestaltungspläne aus Gründen der qualitätsvollen Quartierentwicklung vorschreiben. Bau- und Nutzungsordnung Aarburg (BNO) vom 15.05.2002 / Stand 30.03.2016 Seite 8
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.