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Art. 25 · Ausnützungszuschläge

BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarburg · S. 20 · Original-PDF

Ausnützungszuschläge

1Räume in Dach-, Attika- und Untergeschossen werden bei der Berechnung der Ausnützungsziffer nicht eingerechnet.

2Für unbeheizte, mehrheitlich verglaste Zwischenklimazonen (Wintergärten, Balkonverglasungen usw.) wird ein Ausnützungszuschlag gewährt, welcher deren effektiven Grundfläche, maximal jedoch 15 m2 pro Wohneinheit entspricht.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.