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Art. 12bis · Spezialzone

BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarburg · S. 12 · Original-PDF

Bahnhof West

1Die Spezialzone Bahnhof West dient der städtebaulichen Entwicklung und Aufwertung des Bereichs westlich des Bahnhofs. Zulässig sind mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie Wohnen.

2Die maximale Bruttgeschossfläche beträgt für den Bereich südwestlich der Bahnhofstrasse 7‘000 m2, für den Bereich nordöstlich der Bahnhofstrasse 10‘000 m2.

3Im Bereich südwestlich der Bahnhofstrasse sind maximal 900 m2, nordöstlich der Bahnhofstrasse maximal 1‘500 m2 Nettoverkaufsfläche zulässig. Pro Geschäft ist die Nettoverkaufsfläche auf max. 500 m2 beschränkt. Bau- und Nutzungsordnung Aarburg (BNO) vom 15.05.2002 / Stand 30.03.2016 Seite 12

4Nordöstlich der Bahnhofstrasse ist ein Wohnanteil von minimal 30% der BGF einzuhalten. Im südwestlichen Teil ist kein Pflichtwohnanteil vorgeschrieben.

5Alle übrigen Festlegungen betr. Stellung der Bauten, Höhen, Erschliessung und Parkierung, Nutzung und Gestaltung der Freiflächen sowie Lärmschutz sind mit dem Ziel einer attraktiven, spezifisch in die ortsbauliche Situation eingepassten und auf die Bedürfnisse der kombinierten Mobilität abgestimmten Überbauung in einem Gestaltungsplan zu treffen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.