← BZO Rheinfelden · Inhaltsverzeichnis

Art. 90 · Wechsel des Bauherrn/Grundeigentümers

BZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 88 · Original-PDF

Wechsel des Bauherrn / Grundeigentümers Tritt während der Bauausführung ein Wechsel in der Person des Bauherrn oder des Grundeigentümers ein, so ist der Bauverwaltung innert 10 Tagen schriftlich Mitteilung zu machen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.