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Art. 84 · Innenräume

BZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 84 · Original-PDF

Innenräume Ausrichtung

1Ausrichtung der Bauten Die Ausrichtung der Bauten hat den Wohnungen eine genügende Belichtung und Besonnung zu gewährleisten. Die Wohnungen sind nach Möglichkeit nach zwei Himmelsrich­ tungen zu orientieren. Kinderzimmer

2Kinderzimmer Bei Mehrfamilienhäusern mit vier und mehr Wohnungen sind aus­ schliesslich nach Norden ausgerichtete Kinderzimmer nicht gestattet. Raumhöhen

3Raumhöhen Wohn-, Schlaf- und Arbeitsräume haben eine lichte Höhe von mindestens 2,3 m aufzuweisen. Bei bewohnten Dachräumen muss für die halbe Bodenfläche, min­ destens aber für 8 m2 eine Raumhöhe von 2,2 m eingehalten wer­ den. Bei Kellerräumen beträgt die minimale lichte Höhe 2,2 m. Befensterung

4Befensterung Wohn-, Schlaf- und Arbeitsräume sowie Küchen müssen Fenster aufweisen, die direkt ins Freie führen und geöffnet werden können. Die Fensterflächen (Rohlichtmasse) haben mindestens 1/10 der zugehörigen Bodenfläche, wenigstens aber 0,8 m2 zu betragen. BNO Rheinfelden 84

5Belichtung und Belüftung über Zwischenklimaräume Die Belichtung und Belüftung hinterliegender Innenräume über Zwischenklimaräume ist zulässig, falls: a Die minimalen Anforderungen für Belichtung und Belüftung (Fensterflächen mindestens 1/10 der Bodenfläche) eingehalten werden. b Das Belüftungskonzept in den Plänen detailliert dargestellt ist (Fenster, Fenstertüren, hoch liegende Lüftungsklappen, Handoder automatische Bedienungsvorrichtung). Künstliche Belüftung und Belichtung

6Künstliche Belüftung und Belichtung Für Badezimmer, Aborte sowie Küchen in Kleinwohnungen können die künstliche Belüftung und Belichtung zugelassen werden, sofern deren einwandfreie Funktion gewährleistet ist. Raumgrössen

7Raumgrössen Wohn- und Schlafräume, eingeschlossen die Kinderzimmer, haben eine Mindestfläche von 12 m2 aufzuweisen. Geschlossene Küchen dürfen nicht kleiner als 8 m2 sein.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.