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Art. 85 · Balkone und Loggien

BZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 85 · Original-PDF

Balkone und Loggien

1Anlage Balkone und Loggien sind windgeschützt und zur Nachmittags­ sonne hin ausgerichtet anzulegen. Ausrichtung Mindestmasse

2Mindestmasse Balkone und Loggien müssen folgende Mindestflächen aufweisen: a Bei 3- und 4-Zimmerwohnungen:

4,5 m2. b Bei 5-Zimmer- und grösseren Wohnungen: 6.0 m2. c Die Mindesttiefe von Balkonen und Loggien hat 1.5 m zu be­tragen. Brüstungen

3Brüstungen Balkone und Loggien sind unfallsi­cher zu gestalten. Es gelten die entsprechenden Vorschriften des sia. BNO Rheinfelden 85 Teil 7 Verfahren und Vollzug Art. 85a* Vollzugsrichtlinien Vollzugsrichtlinien Zum Schutz und Unterhalt der Naturschutzzone Wald (Art. 34), Na­ turschutzobjekte (Art. 38 und 43), von Kleingehölzen im Kulturland (Art. 43) sowie von Kulturobjekten gemäss Art. 37 Abs.7 kann der Gemeiderat Richtlinien erlassen. Baubewilligungsverfahren

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.