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Art. 78 · Öffnungen in Brandmauern

BZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 82 · Original-PDF

Öffnungen in Brandmauern

1Neue Fenster Neue Fenster in Brandmauern sind innerhalb der Zone Altstadt nicht gestattet.

2Bestehende Fenster An Brand­mauern mit bestehenden Fenstern darf angebaut wer­ den, so­fern die Räume, denen die Fenster dienten, auf andere Wei­ se ausreichend belichtet und entlüftet werden können.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.