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Art. 71 · Ein- und Ausfahrten

BZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 78 · Original-PDF

Ein- und Ausfahrten

1Anlage Sämtliche Ein- und Ausfahrten auf öffentliche Strassen und Pri­ vatstrassen mit öffentlichem Verkehr sind so anzulegen, dass durch ihre Benutzung der Verkehr weder gefährdet noch behindert wird. Anlage

2Dimensionierung Zufahrten dürfen auf einer Länge von 4,0 m, gemessen ab Strassen- bzw. Gehweglinie, höchstens 4 % und im Rampenbereich höchstens 12 % Neigung aufweisen. Die Neigung von Rampen im Gebäudeinnern richtet sich nach der einschlägigen VSS-Norm. Dimensionierung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.