Art. 41 · Archäologische Fundstätten
BZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 50 · Original-PDF
Bestand
1Kennzeichnung Die schematisch abgegrenzten archäologischen Fundstätten be zeichnen Bereiche, wo Boden- und Lesefunde auf archäologische Zeugnisse einer noch unbekannten Ausdehnung hindeuten.
2Ausscheidung Als archäologische Fundstätten sind im Nutzungsplan Siedlung fol gende Bereiche bzw. Objekte bezeichnet: 9 Mittelalterliche Wüstung Höflingen (Inv.-Nr KA040) 10 Bronzezeitliche (?) Siedlungsstelle Kapuzinerberg-West
(Inv.-Nr KA041) 11 Prähistorische (?) Siedlungsstelle Kapuzinerberg-Ost
(Inv.-Nr KA042) 12 Siedlungsstelle Kohlplatz (Inv.-Nr KA043) Sicherung
3Meldepflicht Vor Beginn von Bodeneingriffen (Bauten, Tiefpflügen, bewilligte Geländeveränderungen usw.) im Umraum archäologischer Fund stätten ist die Bauverwaltung bzw. die Kantonsarchäologie zu ver ständigen. Bei einem neuen archäologischen Fund sind die Ar beiten an der betreffenden Stelle selbständig zu unterbrechen und die Kantonarchäologie unverzüglich zu benachrichtigen. BNO Rheinfelden 50 Naturobjekte
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.