← BZO Rheinfelden · Inhaltsverzeichnis

Art. 41 · Archäologische Fundstätten

BZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 50 · Original-PDF

Bestand

1Kennzeichnung Die schematisch abgegrenzten archäologischen Fundstätten be­ zeichnen Bereiche, wo Boden- und Lesefunde auf archäologische Zeugnisse einer noch unbekannten Ausdehnung hindeuten.

2Ausscheidung Als archäologische Fundstätten sind im Nutzungsplan Siedlung fol­ gende Bereiche bzw. Objekte bezeichnet: 9 Mittelalterliche Wüstung Höflingen (Inv.-Nr KA040) 10 Bronzezeitliche (?) Siedlungsstelle Kapuzinerberg-West

(Inv.-Nr KA041) 11 Prähistorische (?) Siedlungsstelle Kapuzinerberg-Ost

(Inv.-Nr KA042) 12 Siedlungsstelle Kohlplatz (Inv.-Nr KA043) Sicherung

3Meldepflicht Vor Beginn von Bodeneingriffen (Bauten, Tiefpflügen, bewilligte Geländeveränderungen usw.) im Umraum archäologischer Fund­ stätten ist die Bauverwaltung bzw. die Kantonsarchäologie zu ver­ ständigen. Bei einem neuen archäologischen Fund sind die Ar­ beiten an der betreffenden Stelle selbständig zu unterbrechen und die Kantonarchäologie unverzüglich zu benachrichtigen. BNO Rheinfelden 50 Naturobjekte

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.