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Art. 37 · Allgemeine Vorschriften Kulturobjekte

BZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 46 · Original-PDF

Ausscheidung

1Bestand Die kommunal geschützten Bauten ausserhalb der Altstadt und die geschützten kulturgeschichtlichen Kleinobjekte im Siedlungsgebiet sind in einem gesonderten Inventar Bautenschutz ausgewiesen und beschrieben. Die geschützten kulturgeschichtlichen Kleinobjekte ausserhalb des Siedlungsgebietes und die archäologischen Fund­ stätten sind im Inventar Kultur und Natur aufgeführt.

2Abgrenzung Die kommunal geschützten Bauten ausserhalb der Altstadt sind im Nutzungsplan Siedlung entsprechend dem geschützten Bestand ausgewiesen. Die kulturgeschichtlichen Kleinobjekte und die archä­ ologischen Fundstätten sind in den Nutzungsplänen Siedlung und Kulturland nach Standorten eingetragen. Sicherung

3Schutz Die Kulturobjekte sind in ihrem ausgewiesenen Bestand entspre­ chend den nachstehenden, nach Objektgruppen gesonderten Vor­ schriften geschützt.

4Nutzung der Umgebung Die zonengerechte Nutzung der Umgebung von Kulturobjekten bleibt gewährleistet. BNO Rheinfelden 46

5Rücksichtnahme Bauliche Massnahmen in der Umgebung von Kulturobjekten sind auf die Eigenheiten dieser Objekte abzustimmen.

6Verantwortung Der Unterhalt der Kulturobjekte ist Sache der Eigentümer bzw. der Bewirtschafter.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.