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Art. 24 · Einkaufszentren und Fachmärkte

BZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 3 · Original-PDF

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Teil 3

Zonenvorschriften Kulturland

Grundnutzungszonen Kulturland Art. 24 BNO. b Kleingewerbe, Werkstätten, Tankstellen und Ateliers. c Wohnungen.

2Ausgeschlossene Nutzungen a Lagerhäuser. b Verteilzentren. Ausnützung

3Ausnützungsziffer 1.0 Grenzabstand

4Grenzabstand Halbe Gebäudehöhe, mindestens 4 m. Baumasse

5Vollgeschosszahl Maximal 4. BNO Rheinfelden 20

6Gebäudehöhe Maximal 13 m.

7Satteldächer Satteldächer sind mit einer Dachneigung von maximal 30 ° über eine Bautiefe von maximal 15 m zugelassen. Gekuppelte Sattel­ dächer oder Sheddächer sind möglich. Aussenräume

8Aussenraumgestaltung 10 % der Parzellenfläche sind als zusammenhängender, mit standortsheimischen Pflanzen naturnah angelegter Grünraum zu gestal­ ten und zu pflegen. Als naturnah gelten die bei der Naturschutz­ zone Freihaltung aufgeführten Aussenraumgestaltungen (Art. 21 Abs. 5 BNO).

9Anrechenbarkeit anderer Grünflächen Verbindliche Schutzbepflanzungen gemäss Ausweis im Bauzonen­ plan sind ganz, Dachbegrünungen zur Hälfte der begrünten Fläche anrechenbar. Lärmempfindlichkeit

10Empfindlichkeitsstufe III. Art. 24 Einkaufszentren und Fachmärkte Begriff

1Kennzeichnung Als Einkaufszentrum oder Fachmarkt gelten die in der kantonalen Wegleitung definierten Nutzungsgemenge (siehe Anhang). Standort­ eingrenzung

2Standorte bis 1000 m2 Einkaufszentren bis zu Nettoladenflächen von 1000 m2 sind in der Zone Altstadt sowie in der Arbeitszone I (Dienstleistungen) zu­ lässig. Fachmärkte bis zu Nettoladenflächen von 1000 m2 sind innerhalb der Arbeitszonen I (Dienstleistungen), II (Gewerbe) und III (Industrie) zulässig.

3Standorte von 1000 m2 bis 5000 m2 Einkaufszentren oder Fachmärkte mit Nettoladenflächen von über 1000 m2 bis max. 5000 m2 sind innerhalb der genannten Zonen nur in folgenden Bereichen zulässig:

1Altstadt (ohne Fachmärkte).

2Standort Migros Lindenstrasse.

3Standort Coop Bahnhofstrasse.

4Areal Bahnhof und Umraum.

5Areal Cardinal. BNO Rheinfelden 33

4Einkaufszentren bis max. 10’000 m2 Einkaufszentren mit Nettoladenflächen bis max. 10’000 m2, gemes­ sen über den ganzen Bereich, sind nur innerhalb des Areals Kloos­ feld-Im Industrie zulässig.

5Fachmärkte bis max. 10’000 m2 Fachmärkte mit Nettoladenflächen bis max. 10’000 m2, gemessen über den ganzen Bereich, sind nur innerhalb des Areals Untere Rü­ tenen zulässig. BNO Rheinfelden 34 Teil 3* Zonenvorschriften Kulturland

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.