Art. 15 · Arbeitszone III: Industrie
BZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 25 · Original-PDF
Nutzungen
1Zulässige Nutzungen a Industrielle und gewerbliche Produktionsbetriebe. b Lagerbauten und Verteilzentren. c Fachmärkte. d Büros. e Wohnungen, soweit sie für die Überwachung der Betriebe notwendig sind.
2Ausgeschlossene Nutzungen Einkaufszentren. Ausnützung
3Ausnützungsziffer Frei. Grenzabstand
4Grenzabstand ½ Gebäudehöhe, mindestens 2 m für Arbeitsbauten, mindestens 3 m für bewohnte Bauten. Baumasse
5Gebäudehöhe 24 m.
6Ausnahmen Gebäudehöhe Ausnahmen bei der Gebäudehöhe sind möglich für betrieblich un entbehrliche Bauteile, sofern dadurch keine öffentlichen und nach barrechtlichen Interessen verletzt werden. Im Einzelfall entscheidet der Gemeinderat. Aussenräume
7Aussenraumgestaltung 10 % der Parzellenfläche sind als zusammenhängender, mit standortsheimischen Pflanzen naturnah angelegter Grünraum zu gestal ten und zu pflegen. Als naturnah gelten die bei der Naturschutzzone Freihaltung aufgeführten Aussenraumgestaltungen (Art. 21 Abs. 5 BNO).
8Anrechenbarkeit anderer Grünflächen Verbindliche Schutzbepflanzungen gemäss Ausweis im Bauzonen plan sind ganz, Dachbegrünungen zur Hälfte der begrünten Fläche anrechenbar. Lärmempfindlichkeit
9Empfindlichkeitsstufe IV. BNO Rheinfelden 25
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.