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Art. 15 · Arbeitszone III: Industrie

BZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 25 · Original-PDF

Nutzungen

1Zulässige Nutzungen a Industrielle und gewerbliche Produktionsbetriebe. b Lagerbauten und Verteilzentren. c Fachmärkte. d Büros. e Wohnungen, soweit sie für die Überwachung der Betriebe notwendig sind.

2Ausgeschlossene Nutzungen Einkaufszentren. Ausnützung

3Ausnützungsziffer Frei. Grenzabstand

4Grenzabstand ½ Gebäudehöhe, mindestens 2 m für Arbeitsbauten, mindestens 3 m für bewohnte Bauten. Baumasse

5Gebäudehöhe 24 m.

6Ausnahmen Gebäudehöhe Ausnahmen bei der Gebäudehöhe sind möglich für betrieblich un­ entbehrliche Bauteile, sofern dadurch keine öffentlichen und nach­ barrechtlichen Interessen verletzt werden. Im Einzelfall entscheidet der Gemeinderat. Aussenräume

7Aussenraumgestaltung 10 % der Parzellenfläche sind als zusammenhängender, mit standortsheimischen Pflanzen naturnah angelegter Grünraum zu gestal­ ten und zu pflegen. Als naturnah gelten die bei der Naturschutzzone Freihaltung aufgeführten Aussenraumgestaltungen (Art. 21 Abs. 5 BNO).

8Anrechenbarkeit anderer Grünflächen Verbindliche Schutzbepflanzungen gemäss Ausweis im Bauzonen­ plan sind ganz, Dachbegrünungen zur Hälfte der begrünten Fläche anrechenbar. Lärmempfindlichkeit

9Empfindlichkeitsstufe IV. BNO Rheinfelden 25

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.