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Art. 1 · Planungsgrundsätze

BZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 7 · Original-PDF

Siedlung

1Siedlungsentwicklung Der Siedlungsausbau und die Siedlungsverdichtung von Rhein­ felden sind in einer Art zu regeln, die ein abgestimmtes Nebenund Miteinander der Nutzungen gewährleisten und sowohl dem raumplanerischen Grundsatz der haushälterischen Bodennutzung wie der Charakteristik bewahrenswerter Quartiersstrukturen Rechnung tragen. Landschaft

2Landschaftsentwicklung Die Landschaft soll in ihren Eigenheiten von Relief und naturwüch­ siger Oberflächenbeschaffenheit bewahrt und ausgebaut, frühere Eingriffe sollen in Abstimmung mit der Nutzung des Kulturlandes rückgängig gemacht bzw. gemindert werden. Die Kammerung des Landschaftsraumes durch natürliche Landschaftselemente ist zu bewahren und in Abstimmung mit den Be­ strebungen des Naturschutzes zu fördern. Naturraum

3Naturraumentwicklung Die im Kulturland wie im Baugebiet verbliebenen Naturräume sol­ len in ihrem Weiterbestand gesichert und in ihrer Vielfalt gefördert werden. Die als Folge des Siedlungsausbaus und der Verkehrseinrichtungen inselartige Scheidung der Naturräume soll mittels Vernetzungskorridoren sowie mittels einer naturnahen Aufwertung der SiedlungsAussenräume überbrückt werden. BNO Rheinfelden 7

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.