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Art. 6 · Abweichung mit Gestaltungsplan
BZO Bau- und Nutzungsordnung Moehlin · S. 9 · Original-PDF
Im Rahmen des Gestaltungsplans kann der Gemeinderat max. zwei zusätzliche Geschosse bewilligen, wenn dadurch eine städtebaulich gute Lösung erreicht wird und die Nachbargrundstücke nicht übermässig beeinträchtigt werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.