Art. 5 · Sondernutzungsplanung
BZO Bau- und Nutzungsordnung Moehlin · S. 8 · Original-PDF
Verdichtung und Siedlungserneuerung
1Die im Bauzonenplan speziell bezeichneten Flächen dürfen nur erschlossen und überbaut werden, wenn ein rechtskräftiger Erschliessungs- oder Gestaltungsplan vorliegt. Sondernutzungsplanung
2Für Gebiete mit Sondernutzungs- bzw. Gestaltungsplanpflicht gelten folgende Zielsetzungen:
–besonders gute Einpassung ins Orts- und Landschaftsbild
–quartierfreundliches und verkehrsberuhigtes Erschliessungsnetz
–gute Anbindung des Fuss- und Velowegnetzes in Richtung Zentrum und Bahnhof
–optimale Gestaltung des Siedlungsrandes
3In den Gebieten mit Gestaltungsplanpflicht sind geringfügige Erweiterungen und Umbauten von Altbauten sowie Ersatzbauten, welche die geordnete Entwicklung des ganzen Gebietes nicht negativ beeinflussen, auch ohne den Erlass eines Gestaltungsplans zulässig. BNO Gemeinde Möhlin 7
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