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Art. 50 · Abstellräume in Mehrfamilienhäusern

BZO Bau- und Nutzungsordnung Moehlin · S. 39 · Original-PDF

In jedem Mehrfamilienhaus sind genügend grosse, gut zugängliche und abAbstellräume in Mehrfamilienhäusern schliessbare Abstellräume für Velos, Kinderwagen, Spielgeräte (Kindervelos), Mobilitätshilfen (Rollatoren, elektrische Antriebe für Rollstühle) usw. vorzusehen.1

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.