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Art. 51 · Baureife und Erschliessung

BZO Bau- und Nutzungsordnung Moehlin · S. 39 · Original-PDF

1Die Grösse der Spiel-, Aufenthalts- und Erholungsflächen hat gesamthaft Spiel-, Aufenthalts- und Erholungsflächen mindestens 15% der anrechenbaren Geschossfläche zu betragen. Sie sind nach den neusten Erkenntnissen über kindergerechte Wohnumfelder und den verschiedenen Altersgruppen entsprechend auszugestalten.1

1Fassung gemäss Teiländerung Nutzungsplanung 2020, Genehmigung RR 13.12.2023 38 BNO Gemeinde Möhlin

2Bei der Anlage der Spielplätze ist darauf zu achten, dass die Kinder diese Plätze möglichst unbeaufsichtigt erreichen und benützen können.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.