Art. 40 · Grenz- und Gebäudeabstände
BZO Bau- und Nutzungsordnung Moehlin · S. 35 · Original-PDF
1Grenz- und Gebäudeabstände können mit einem Dienstbarkeitsvertrag reGrenz- und Gebäudeabstände duziert oder aufgehoben werden. Der Vertrag ist mit dem Baugesuch einzureichen.
2Gegenüber bestehenden Bauten auf Nachbargrundstücken, welche den Grenzabstand nicht einhalten, kann der Gemeinderat den Gebäudeabstand entsprechend reduzieren.
1Fassung gemäss Teiländerung Nutzungsplanung 2020, Genehmigung RR 13.12.2023 34 BNO Gemeinde Möhlin § 40a1 Sofern keine öffentlichen Interessen wie die Verkehrssicherheit, Sichtzonen, Abstand gegenüber Strassen geplante Strassenausbauten usw. entgegenstehen, dürfen Parkfelder, Einfriedungen und Stützmauern bis zu 1.80 m Höhe sowie Böschungen entlang von Gemeinde- und Privatstrassen im Gemeingebrauch auf das Strassenmark gesetzt werden. Vorbehalten bleibt § 9 Abs. 7. 4.3 Arealüberbauungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.