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Art. 39 · Abstand gegenüber Kulturland
BZO Bau- und Nutzungsordnung Moehlin · S. 35 · Original-PDF
1Gegenüber dem Kulturland ist für Gebäude ein Abstand von 4.00 m einzuAbstand gegenüber Kulturland halten. Für Kleinbauten kann der Abstand auf 2 m reduziert werden, soweit deren Erstellung zu keinen nennenswerten Auswirkungen auf das Kulturland führt.1
2Dieser Grenzabstand kann weder aufgehoben noch reduziert werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.