Art. 32 · Landwirtschaftszone
BZO Bau- und Nutzungsordnung Moehlin · S. 29 · Original-PDF
1Die im Kulturland- und im Bauzonenplan bezeichneten und in Anhang D Naturobjekte aufgelisteten Naturobjekte sind geschützt, dürfen nicht beseitigt werden und sind artgerecht zu unterhalten.
2Folgende Naturobjekte sind geschützt: Naturobjekte Bezeichnung im Plan Schutzziel Bewirtschaftung und Unterhalt, Nutzungseinschränkungen Hecken, Feldgehölz, Höhlengehölz mit Pufferstreifen grüne Signatur - Brut- und Nahrungsbiotop
–Gliederung der Landschaft
–Trittstein, Vernetzungselement
–Windschutz
–vielfältiger Übergangsbereich Wald-Kulturland
–Artenreichtum - Struktur erhalten
–periodisch zurückschneiden/ verjüngen
–im gleichen Jahr nicht mehr als 1/3 auf Stock setzen (bei Höhlengehölzen: keine flächigen Eingriffe)
–vorgelagerter Krautsaum von 3m Breite
–teilweise Artenzusammensetzung verbessern
–keine Bauten innerhalb des Pufferstreifens Pufferstreifens
1Fassung gemäss Teiländerung Nutzungsplanung 2020, Genehmigung RR 13.12.2023 28 BNO Gemeinde Möhlin Naturobjekte Bezeichnung im Plan Schutzziel Bewirtschaftung und Unterhalt, Nutzungseinschränkungen Einzelbäume grüner Punkt - siedlungs- und landschaftsprägendes Naturelement
–Kulturrelikt - Pflege auf lange Lebensdauer
–freistehender Baum bei natürlichem Abgang ersetzen Gestufter Waldrand grün gerastert - artenreiches Brut- und Nahrungsbiotop
–vielfältiger Übergangsbereich WaldKulturland - Waldrand auf ca. 20m Tiefe stufig strukturieren und pflegen
–keine vorgelagerte Aufforstung
–extensiv bewirtschafteter Krautsaum von 5m Breite vorlagern
–seltene Baumarten fördern
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.