← BZO Möhlin · Inhaltsverzeichnis

Art. 28 · Naturschutzzone Uferschutzstreifen

BZO Bau- und Nutzungsordnung Moehlin · S. 26 · Original-PDF

1Die Uferschutzstreifen dienen der ungeschmälerten Erhaltung und AufwerNaturschutzzone Uferschutzstreifen tung der Bachläufe, Ufersäume, Böschungen einschliesslich zugehöriger Bestockung und übriger Vegetation.

2Im Kulturland umfassen die Uferschutzstreifen beidseits der Gewässer einen Streifen von 3.00 m ab Uferlinie gemäss mittlerem Sommerwasserstand resp. Grenze Gewässerparzelle bei vermarkten Gewässern. Innerhalb der Bauzonen umfassen die Uferschutzstreifen die im Bauzonenplan entsprechend gekennzeichneten Flächen.

3Die Schädigung der Ufervegetation im Kulturland durch Auflockerung des Bodens, Überschüttung mit Steinen, Erde usw., durch Beweidung und Düngung sowie andere dem Schutzziel zuwiderlaufende Massnahmen sind verboten. Innerhalb der Zone dürfen keine Bauten erstellt werden.

4Unterhalt und Pflege ist Sache der Grundeigentümer (§ 121 BauG). Die Bachborde sind periodisch zu mähen. Das Schnittgut ist zu entfernen. Bestehende Gehölze und Hecken dürfen ohne Bewilligung nicht beseitigt, sondern nur durchforstet werden. BNO Gemeinde Möhlin 25 3.4 Überlagerte Schutzzonen

ZoneBezeich- nung im PlanSchutzzielBewirtschaftung und Unterhalt, Nutzungseinschränkungen
"Burstel"hellgrünErhaltung und Verbesserung des vielfältigen Lebensraumesgemäss Pflegeplan
"Bachtele"hellgrünErhaltung und Verbesserung des vielfältigen Lebensraumesgemäss Pflegeplan
"Vögeliacher"hellgrünErhaltung und Verbesserung des vielfältigen Lebensraumes im ehemaligen Abbaugebietgemäss Pflegeplan
"Bahn"hellgrünErhalt und Verbesserung des vielfältigen Lebensraums (Magerwiesen, Ruderalstand- ort Gleisfeld, Hecken)gemäss Pflegeplan massvoller Herbizideinsatz im Bereich der Geleise erlaubt; Her- bizideinsatz zur Bekämpfung von das Schutzziel gefährdenden Neophyten bewilligungspflichtig
„Schufelacher“hellgrünErhaltung und Verbesserung des vielfältigen Lebensraumes (Magerwiese, Hecke, Tümpel)gemäss Pflegeplan

Tabelle von S. 26 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.