Art. 20 · Sportzone
BZO Bau- und Nutzungsordnung Moehlin · S. 21 · Original-PDF
Die Sportzone ist für Sportanlagen bestimmt. Zulässig sind Bauten mit entsprechender Infrastruktur. Die Sportzone "Burstel" ist grundsätzlich auf den Reitbetrieb beschränkt. Bezüglich der Gebäudemasse und Abstände gelten die Bestimmungen der Zone K2 als Richtwerte. Im Einzelfall entscheidet der Gemeinderat unter angemessener Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen über Nutzung und Bauweise. Sportzone
1Fassung gemäss Teiländerung Nutzungsplanung 2020, Genehmigung RR 13.12.2023
2Fassung gemäss Teiländerung/Rückweisung "Zentrum Möhlin", Genehmigung RR 04.03.2015 20 BNO Gemeinde Möhlin
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.