Art. 13 · Wohnzone W1, W2, W3, W4
BZO Bau- und Nutzungsordnung Moehlin · S. 15 · Original-PDF
1Die Wohnzonen W1, W2, W3 und W4 dienen dem Wohnen. Nicht störendes Gewerbe ist zugelassen. Wohnzonen W1, W2, W3, W4
2Für Neubauten sind bei Einzelbauweise in der W1 1 Vollgeschoss und in der W2 2 Vollgeschosse zulässig. Bei Gebäuden an Hanglage darf ein Untergeschoss auf der Talseite auf der gesamten Fassadenlänge abgegraben werden.1
1Fassung gemäss Teiländerung/Rückweisung "Zentrum Möhlin", Genehmigung RR 04.03.2015
2Fassung gemäss Teiländerung Nutzungsplanung 2020, Genehmigung RR 13.12.2023 14 BNO Gemeinde Möhlin
3In der Zone W2 können vom Gemeinderat ausnahmsweise Mehrfamilienhäuser bewilligt werden, soweit sie sich in das bestehende Quartierbild einfügen.
4Die Zonen W3 und W4 sind für Reiheneinfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser bestimmt. Der Bau von freistehenden Ein- und Zweifamilienhäusern ist nicht zulässig. Die Parkierung ist vorwiegend unterirdisch anzuordnen.
5In den Wohnzonen W2 und W3, innerhalb der ersten Bautiefe der Bahnhofsstrasse, sind Verkaufsnutzungen mit einer Verkaufsfläche von maximal 300 m2 zulässig.1
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.