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Art. 14 · Wohn- und Arbeitszone WA

BZO Bau- und Nutzungsordnung Moehlin · S. 16 · Original-PDF

Die Wohn- und Arbeitszone WA ist für Wohnen und mässig störendes Gewerbe bestimmt. Verkaufsnutzungen mit einer Verkaufsfläche von maximal 500 m2 pro Standort sind zulässig.1 Wohn- und Arbeitszone

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.