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Art. 73 · Durch diese Bau- und Nutzungsordnung werden aufgehoben

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 29 · Original-PDF

: Aufhebung bisherigen Rechts

a)die Bau- und Nutzungsordnung vom 02. April 2003 sowie die seither erfolgten Tei­ länderungen

b)der Bauzonenplan vom 02. April 2003 sowie die seither erfolgten Teiländerungen

c)der Kulturlandplan vom 29. Februar 1989 sowie die seither erfolgten Teiländerun­ gen. Für das gemäss Bauzonenplan von der Revision ausgenommene Gebiet gelten bis auf weiteres weiterhin:

a)die Bau- und Nutzungsordnung vom 02. April 2003 sowie die seither erfolgten Tei­ länderungen, namentlich § 2 Abs. 2 Archäologie a.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.