← BZO Kaiseraugst · Inhaltsverzeichnis
Art. 73 · Durch diese Bau- und Nutzungsordnung werden aufgehoben
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 29 · Original-PDF
: Aufhebung bisherigen Rechts
a)die Bau- und Nutzungsordnung vom 02. April 2003 sowie die seither erfolgten Tei länderungen
b)der Bauzonenplan vom 02. April 2003 sowie die seither erfolgten Teiländerungen
c)der Kulturlandplan vom 29. Februar 1989 sowie die seither erfolgten Teiländerun gen. Für das gemäss Bauzonenplan von der Revision ausgenommene Gebiet gelten bis auf weiteres weiterhin:
a)die Bau- und Nutzungsordnung vom 02. April 2003 sowie die seither erfolgten Tei länderungen, namentlich § 2 Abs. 2 Archäologie a.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.