← BZO Kaiseraugst · Inhaltsverzeichnis
Art. 33 · Bei Fliessgewässern mit einer Gerinnesohlenbreite von weniger als 2.0 m Breite …
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 16 · Original-PDF
sowie Abstand für Bauten und Anla gen gegenüber Gewässern bei eingedolten Gewässern beträgt der Mindestabstand für Bauten und Anlagen 6.0 m und wird ab dem Rand der Gerinnesohle respektive ab Innenkante der Bachleitung ge messen (siehe auch § 127 BauG, Gewässerraum).
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.