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Art. 24 · Spezialzone "Liebrüti"

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 12 · Original-PDF

Die Spezialzone „Liebrüti" dient der zeitgemässen Weiterentwicklung der Überbauung Spezialzone "Liebrüti unter Wahrung der charakteristischen Quartierstruktur. Ziel Die Überbauung soll ein vielfältiges Wohnungsangebot mit altersgerechten und hinder­ nisfreien Wohnungen aufweisen. Die Versorgung mit Einkaufsmöglichkeiten, Cafes, Dienstleistungen, insbesondere im Bereich der Gesundheit und Freizeitnutzungen ist zu stärken. Die im Quartier bestehenden, hochwertigen, auf die Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner abgestimmte Aussenräume sind zu erhalten, zu verbessern und wenn möglich zu ergänzen. Die Spezialzone "Liebrüti" umfasst Flächen für: Art der Nutzung

a)Wohnbauten

b)Geschäftsbauten und Dienstleistungsbetriebe c)' Verkaufsläden bis gesamthaft maximal 4'000 m^ Verkaufsfläche, wobei ein Ladenge­ schäft alleine maximal 2'000 m^ Verkaufsfläche aufweisen darf

d)Öffentliche Bauten und Anlagen. ’ Es gelten die maximal zulässigen Höhen gemäss Gestaltungsplan "Liebrüti" vom 20. Sep­ Höhen tember 1972 und Gestaltungsplan "Zentrum Liebrüti" vom 22. Januar 2018.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.