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Art. 23 · Spezialzone "Im Liner"
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 12 · Original-PDF
Im rot schraffierten Teil der Spezialzone "Im Liner" ist die Erstellung einer Pferdepension Spezialzone "Im Liner"/Art der Nutzung mit Schauhof und den dazu gehörenden Infrastrukturanlagen sowie von maximal zwei Wohneinheiten zulässig. In der gesamten Spezialzone "Im Liner" ist eine landwirtschaftliche Nutzung (Weideland, Ackerbau) zulässig, wobei diesem Zweck dienende Bauten ausgeschlossen sind.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.