Art. 17 · Wohnzone W2+
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 9 · Original-PDF
/ Art der Nut zung 1 Die Wohnzone W2+ dient dem Wohnen. Nicht störendes Gewerbe ist zugelassen. 2 Grundsätzlich gelten die Mass- und Umgebungsvorschriften der Wohnzone W2. Zur Förderung einer qualitätsvollen, dichten Bauweise kann nach den Grundmassen der 3 W2+ gemäss § 13 gebaut werden, wenn die Grundstücksfläche mindestens 1'000 m’ be trägt. Zusätzliche Attika- und Dachgeschosse sowie begehbare Dachterrassen sind nicht zulässig. Vorausgesetzt werden der Nachweis einer guten Gesamtwirkung von Bauten und Anlagen sowie eine ansprechende Umgebungsgestaltung und eine rationelle Parkie rung. Die qualitativen Anforderungen gemäss Arealüberbauung (§ 39 BauV Arealüber bauungen) sind sinngemäss anzuwenden. Zur Beurteilung solcher Bauvorhaben kann der Gemeinderat zulasten der Gesuchstellerin und des Gesuchstellers ein Fachgutach ten einholen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.