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Art. 15 · Spezialzone Einkäufen "Kaiserhof"

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 6 · Original-PDF

gestreift 6/39 PLANAR Bau- und Nutzungsordnung (BNO) | Gemäss § 15 BauG Wohn- und Arbeitszone WA Total 1.12 25.0 m 25.0 m III rosa §15 Zulässig sind Fachmärkte, Einkaufszentren und Gewerbebetriebe. Spezialzone Einkäufen "Kaiser­ hof" /Art der Nutzung In der Spezialzone Einkäufen "Kaiserhof" dürfen maximal 21'000 m^ Verkaufsfläche reali­ siert werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.