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Art. 55

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 30 · Original-PDF

Minimale und maximale Anzahl Parkfelder

1Die Berechnung der notwendigen Anzahl Parkfelder für Personenwagen richtet sich nach der in § 43 BauV verbindlich erklärten VSSNorm. Ist das vereinfachte Verfahren gemäss der VSS-Norm SN 640281 anzuwenden, ist das minimale und maximale Parkfelderangebot wie folgt zu ermitteln: Zone Bewohner Personal Kunden, Besucher min. / max. min. / max. min. / max. Kernzonen K

70% / 90%
50% / 80%
50% / 80%

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 30) verbindlich lesbar.

Zonen WG3 / D 80% /100% 50% / 100% 50% /100% Zone W3 / W3+

90% / 100%
50% / 100%
90% / 100%

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 30) verbindlich lesbar.

Zone A 75% /100% 90% / 100%

2Für jedes nicht erstellte Parkfeld unter dem minimalen Angebot ist eine Ersatzabgabe zu entrichten. Die Ersatzabgabe beträgt einen Viertel der Kosten, die für die benötigte Fläche (25 m2, eingeschlossen Verkehrsflächenanteil) und den Bau aufzuwenden wären. Der Gemeinderat legt die Höhe im Einzelfall fest. Er befreit von der Ersatzgabe, wenn die Voraussetzungen von § 55 Abs. 3 BauG und § 58 Abs. 2 BauG erfüllt sind. BNO Muri vom 21. Juni 2018 28

3Der Gemeinderat kann in der Kernzone K, in der Wohn- und Gewerbezone WG3, in der Arbeitszone A sowie in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OE eine Parkplatzbewirtschaftung und ein Parkleitsystem verfügen und Private an den Kosten beteiligen lassen. § 55

1Die Berechnung der notwendigen Anzahl Parkfelder für Personenwagen richtet sich nach der in § 43 BauV verbindlich erklärten VSSNorm. Ist das vereinfachte Verfahren gemäss der VSS-Norm SN 640281 anzuwenden, ist das minimale und maximale Parkfelderangebot wie folgt zu ermitteln: Minimale und maximale Anzahl Parkfelder Zone Bewohner Personal Kunden, Besucher min. / max. min. / max. min. !max. Kernzonen K / KB 70%! 90% 50%! 80% 50%! 80% Zonen WG3 / D 80% / 100% 50% / 100% 50%!100% Zone W3 / W3+

90% / 100%
50% / 100%
90% / 100%
Zone A
75% / 100%
90% / 100%

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 30) verbindlich lesbar.

Für jedes nicht erstellte Parkfeld unter dem minimalen Angebot ist eine Ersatzabgabe zu entrichten. Die Ersatzabgabe beträgt einen Viertel der Kosten, die für die benötigte Fläche (25 m2, eingeschlossen Verkehrsflächenanteil) und den Bau aufzuwenden wären. Der Gemeinderat legt die Höhe im Einzelfall fest. Er befreit von der Ersatzgabe, wenn die Voraussetzungen von § 55 Abs. 3 BauG und § 58 Abs. 2 BauG erfüllt sind.

3Der Gemeinderat kann in der Kernzonen K und KB in der Wohnund Gewerbezone WG3, in der Arbeitszone A sowie in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OE eine Parkplatzbewirtschaftung und ein Parkleitsystem verfügen und Private an den Kosten beteiligen lassen. BNO Muri vom 21. Juni 2018 47 Beilage Teilrückweisung Gemeindeversammlung 21. Juni 2018 Vorläufig verbleibende Bestimmungen aus der BNO vom 29. Juni 2000

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.