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Art. 5 · Mehrwertabgabe
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 5 · Original-PDF
Bei Einzonungen erhebt die Gemeinde eine Mehrwertabgabe von 30 % des Mehrwertes. 2.4 Weitere Planungsinstrumente §5
1Der Bauzonenplan scheidet folgende Bauzonen aus: Bauzonen Ausnutzung GebäudeEmpfindlichZonenFirsthöhe Grenzabstand vorschriften höhe keitsstufe klein gross Wohnzone 3 0.5 10 m 15m 6m 10 m II
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.