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Art. 31 · Waldbäche
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 20 · Original-PDF
1Die im Kulturlandplan speziell hervorgehobenen Bäche weisen eine besondere Uferflora (Sumpfpflanzen) auf.
2Bei der Bewirtschaftung und Durchforstung dieser Gebiete ist darauf zu achten, dass die Uferflora weder gefährdet noch zerstört wird. Standortheimische Baumarten sind zu fördern.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.