Art. 29 · Freihaltebereich
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 19 · Original-PDF
1Im senkrecht schraffierten Bereich in den Gebieten Böosholweid / Hochbauten Chrüzweid bis Lippertswis / Chlosterfeld sind, mit Ausnahme von vereinzelten Kleinbauten, Hochbauten verboten.
2Bestehende landwirtschaftliche Siedlungen, Bauten und Anlagen dürfen zeitgemäss unterhalten, erneuert und ausgebaut werden, wenn das Schutzziel nicht übermässig beeinträchtigt wird. Neue Hochbauten zu bestehenden landwirtschaftliche Siedlungen werden nur innerhalb sowie im Nahbereich von im Kulturlandplan als Siedlungsei ausgeschiedenen Standorten bewilligt. 3.5 Schutzobjekte
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.