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Art. 23 · Fernwärmezone
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 15 · Original-PDF
1Die Fernwärmezonen sind ausgelegt für die Benutzung von Abwärme und anderen Energieerzeugungsanlagen.
2Wenn die Kapazität nicht ausreicht oder wenn die Wärmeerzeugung individuell erfolgen soll, müssen umweltfreundliche Heizsysteme eingebaut werden, jeweils nach dem neusten Stand der Technik und der gültigen Energiegesetzgebung.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.